Widersprüche gegen Bescheide der Stadt Scheinfeld oder der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch eingelegt werden.

 

Dafür steht derzeit folgende Möglichkeit zur Verfügung:

  • Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den vonder Stadt Scheinfeld und der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld eröffneten Zugang für elektronische Dokumente.
  • Die Adresse hierfür lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Die Gesamtgröße einer E-Mail inkl. Anhänge ist auf eine Größe von zehn Megabyte (MB) beschränkt.
  • Im Übrigen dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.
  • Es gelten die im Impressum genannten Bedingungen zur Kommunikation über E-Mail.

 

Hinweise:

Die Einlegung eines Widerspruchs mittels einer einfachen E-Mail ist nicht zulässig. Zudem weisen wir darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die übertragenen Daten somit von Unbefugten zur Kenntnis genommen und auch verfälscht werden können. Verwenden Sie deshalb für vertrauliche Informationen an die Stadt Scheinfeld oder die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld keine E-Mails. Es werden bislang noch keine elektronischen Verschlüsselungsverfahren eingesetzt, deshalb können verschlüsselte E-Mails von der Stadt Scheinfeld und der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld nicht weiterbearbeitet werden.