In nächster Zeit werden durch die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld die Hundesteuer-Bescheide für alle Mitgliedsgemeinden versandt.
Alle Hundehalter werden aufgefordert, neugeborene oder erworbene Hunde, die seit Beginn des Jahres ein Alter von vier Monaten erreichen werden, bis spätestens 30.04.2026 im Rathaus Scheinfeld (EG, Zimmer 11) anzumelden bzw. verendete oder abgegebene Tiere abzumelden.
Hierzu können Sie auch gern unser Bürgerserviceportal nutzen: https://www.vgem-scheinfeld.de/buergerservice-online/beitraege-gebuehren-steuern oder per Mail an
Wichtiger Hinweis:
Die Satzungen aller Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld wurden zum 01.01.2026 geändert. Unter anderem wurden die jährlichen Gebühren erhöht und Zuchthunde sind ab 2026 nicht mehr steuerbefreit.
Wir verweisen deshalb auf die aktuelle Hundesteuersatzung, die Sie auch im Internet unter https://www.stadt-scheinfeld.de/rathaus/veroeffentlichungen/satzungen-und-verordnungen finden.
Bitte kommen Sie der Meldepflicht unbedingt nach. Es wird darauf hingewiesen, dass durch das Unterlassen der Anmeldung der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Dies ist trotz des geringen Betrages kein Kavaliersdelikt und kann eine Strafanzeige zur Folge haben.