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Melden Sie Ihre Großvieheinheiten (GVE) bis zum 01.08.2026 an die Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld.

Gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur jeweiligen Entwässerungssatzung der entsprechenden Mitgliedsgemeinde, können Wassermengen welche zum Tränken von Vieh verwendet werden bei der Berechnung der Abwassergebühren abgezogen werden. Dies gilt nur für Fernwassermengen, welche nicht in die gemeindliche Abwasserentsorgungsanlage eingeleitet werden.

Sie können die Meldung direkt online über https://www.vgem-scheinfeld.de/grossviehabzug einreichen oder das Formular alternativ unter https://www.vgem-scheinfeld.de/buergerservice-online/beitraege-gebuehren-steuern ausdrucken.
Der Vordruck kann auch in Ihrer Gemeinde- / Stadtverwaltung abgeholt und wieder dort abgegeben werden.

Meldungen die nach dem 01.08.2026 abgegeben werden, können nicht berücksichtigt werden.

09162 9291-1000 info@stadt-scheinfeld.de Verkehrshinweise