Das laufende Jahr hat uns reichlich Pflanzenwachstum und damit auch kräftigen Bewuchs beschert.
Leider wachsen damit auch Büsche und Bäume in unseren Gärten schneller in die Verkehrsflächen hinein, Rinnen verunkrauten häufiger.
Die Stadt Scheinfeld bittet daher aus Gründen der Verkehrssicherheit alle Grundstücksbesitzer, überhängende Äste und Hecken, die das Lichtraumprofil an Geh- und Radwegen (2,50 m Höhe) und Straßen (4,50 m Höhe) beeinträchtigen, zurückzuschneiden. Nach der städtischen Reinigungsverordnung (BayStrWG Art. 51 Abs. 4 + 5) sind die Grundstückseigner überdies verpflichtet, regelmäßig den Gehweg sowie die Flusskante entlang des eigenen Grundstücks zu reinigen.
Die wichtigsten Punkte hier nochmals aufgelistet:
- Der Rückschnitt hat seitlich bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
- Über Straßen muss der Fahrtraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.
- Über Fußwegen und Gehsteigen muss die lichte Höhe mindestens 2,50 m betragen.
- Ab Hinterkante von Straßen und Wegen sind größere Sträucher und Pflanzen auf 50 cm zurückzuschneiden.
- Bei Straßeneinmündungen, Straßenkreuzungen und Ausfahrten müssen Sichtzonen eingehalten, in einem Höhenbereich zwischen 80 cm und 3 m entsprechen.
- Gehweg- und Straßenabschlüsse müssen sichtbar sein und freigehalten werden.
- Straßenlampen, Verkehrszeichen und Straßennamenschilder müssen frei bleiben, Hausnummern gut lesbar sein.
- Die Bedienung der Hydranten muss jederzeit gewährleistet sein
Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig so zurück, dass der öffentliche Verkehrsraum von allen Verkehrsteilnehmern gefahrlos genutzt werden kann. Achten Sie darauf, dass bei Regen oder Schneefall Äste und Zweige schwerer werden und dadurch weiter in den Verkehrsraum hängen können.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Schneiden von Bäumen und Hecken vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten, um brütende Vögel zu schützen und ihnen ungestörten Nestbau zu ermöglichen.
Aber:
Pflegeschnitte sind auch während der Vogelschutzzeit erlaubt, wenn sie der Verkehrssicherheit dienen.

Ein- und Ausfahrten sowie stark befahrene Straßen müssen auch im Sommer sicher nutzbar bleiben, und Gehwege müssen in voller Breite begehbar sein. Zudem müssen Straßen für Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienste jederzeit passierbar bleiben.
Bedenken Sie auch, dass bei Regenwetter oder Schneefall der Grünbewuchs schwerer wird und dadurch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinhängt.
Die Stadt Scheinfeld bittet um Beachtung.