Die Stadt Scheinfeld hat das bestehende Sanierungsgebiet „Altstadt“ um den Siedlungsbereich „Nördlich der Altstadt“ erweitert.

 

Damit wurde der Erweiterungsbereich in das Bund-Länder-Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen. Durch die Festlegung zum Sanierungsgebiet wurden die Fördergrundlagen für zukünftige kommunale Projekte und für private Baumaßnahmen geschaffen. Private Maßnahmen können nun im gesamten Sanierungsgebiet (s. Lageplan) im Rahmen des kommunalen Fassadenprogrammes der Stadt Scheinfeld unterstützt werden. Gefördert werden können insbesondere Aufwendungen zur Sanierung und Erhaltung der Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter. Dazu gehören Maßnahmen an Fassaden, Fenstern, Türen, Dächern, Hofräumen und Einfriedungen.

 

Die Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen sind förderfähig, wenn diese nach städtebaulichen Gesichtspunkten durchgeführt werden und zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Stadtkernes beitragen. Es erfolgt jeweils eine Einzelfallprüfung ob die Förderfähigkeit gegeben ist. Für Beratungen vor Durchführung steht Ihnen die Städteplanerin der Stadt Scheinfeld kostenlos zur Verfügung. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn mit der Stadt Scheinfeld unter dem unten genannten Ansprechpartner Kontakt auf.

 

Hinweisen möchten wir auf die grundsätzlich mögliche steuerliche Abzugsfähigkeit für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.

 

Ansprechpartner:
Rathaus Scheinfeld
Frau Bröse
Hauptstraße 3
91443 Scheinfeld
Telefon: 09162 - 9291143