Die Einhaltung der Vorgaben wird aktuell stichprobenartig vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus geprüft!
In den letzten Jahren hat die Stadt Scheinfeld mehrfach einen Antrag beim AELF für die Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen gestellt und auch gewährt bekommen. Die Bäume wurden an interessierte Privatpersonen abgegeben und auf deren Privatgrundstücken gepflanzt.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Empfängerinnen und Empfänger der Bäume dazu verpflichtet sind, diese zu pflegen und durch entsprechende Maßnahmen (z.B. gießen) zu erhalten. Für das Förderprogramm besteht eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Innerhalb dieser Frist sind die Empfänger (Grundstücksbesitzer) verpflichtet, abgestorbene Bäume durch entsprechende Nachpflanzungen zu ersetzen.
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: https://www.streuobstpakt.bayern.de/