Bekanntmachungen
In diesem Bereich erhalten Sie Hinweise und Bekanntmachungen aus dem Rathaus und der Verwaltung.
Das Baugesetzbuch schreibt in §126 Absatz 3 i.V.m. § 123 Abs. 1 vor, dass der Grundstückseigentümer, auf seine Kosten, sein Gebäude mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen hat.
Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich.
In der Sitzung des Stadtrates am 28. April 2014 wurde eine Neueinteilung der Scheinfelder Stimmbezirke beschlossen. Diese Neueinteilung gestaltet sich wie folgt: