Eine Stellungnahme ist im Zeitraum vom 06.05. bis 06.06.2025 möglich.
Mit dem novellierten Bayerischen Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) hat sich Bayern dazu verpflichtet, eine Strategie zur Anpassung an die sich verändernden klimatischen Bedingungen zu entwickeln und regelmäßig fortzuschreiben (BayKlimaG, Art. 5 Abs. 1 (2)). Bereits 2009 legte der Freistaat Bayern mit der "Bayerischen Klimaanpassungsstrategie (BayKLAS)" eine der ersten Anpassungsstrategien auf Länderebene vor. Im Jahr 2016 wurde die BayKLAS aus dem Jahr 2009 aktualisiert und weiterentwickelt. Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) des Bundes gibt seit 2024 einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen vor und verpflichtet die Bundesländer, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen, umzusetzen und regelmäßig alle 5 Jahre fortzuschreiben.

Nach Ablauf der Rückmeldefrist werden Sie zu Ihrer Stellungnahme eine Antwort bekommen, ob und wie diese berücksichtigt werden kann.