Altstadtsanierung
Die Sanierung des Altstadtbereiches von Scheinfeld ist seit Jahrzehnten Thema und wurde im Laufe der Zeit viel diskutiert. Verschiedenste Überlegungen wurden angestellt, doch letztlich wurde das Projekt, insbesondere wegen der hohen Kosten immer wieder vertagt. Seit 2020 wurde nun mit der Planung un Umsetzung begonnen. Die Maßnahme wird über viele Jahre andauern und die grundlegende Erneuerung der technischen Infrastruktur und des Stadtboden umfassen.
So soll es einmal aussehen
Nachfolgend können Sie sich die jeweils aktuellen Gestaltungspläne für den Altstadtbereich der Stadt Scheinfeld herunterladen.
Ziel der Maßnahme ist neben der Erneuerung der technischen Infrastruktur, eine deutliche Verbesserung der Aufenthaltsqualtität mit dem Motto "Mensch vor Verkehr".
Würzburger Straße / Lange GassePDF, ca. 3,6 MBDownloadgröße
Nachfolgend finden Sie fortlaufend Informationen zum Stand der Planung und Entwicklung der Maßnahmenumsetzung.
Stand der Altstadtsanierung im November 2022
Planung für die Oberflächengestaltung im Rahmen der Altstadtsanierung weit fortgeschritten.
Städtebauförderung – Kommunales Fassadenprogramm
Im Rahmen eines Kommunalen Förderprogrammes können Eigentümer von Objekten im Sanierungsgebiet der Altstadt Scheinfeld profitieren.
Grobentwurf zur Oberflächengestaltung vorgestellt
In einer Sondersitzung des Stadtrates am 06.09.2021 wurde ein erster grober Entwurf zur Oberflächengestaltung der Altstadt vorgestellt.
Umfrage zur Altstadtsanierung
Alle BürgerInnen sind eingeladen, das Booklet zur Vorbereitung der Altstadtsanierung auszufüllen und bis zum 14. Februar 2021 im Rathaus (Briefkasten) abzugeben.
Entwurf des Gestaltungsleitfaden Stadtboden
Hier finden Sie einen Entwurf des Gestaltungsleitfaden "Stadtboden" für die Altstadtsanierung in der Stadt Scheinfeld mit Stand vom 03.03.2020.
Erweiterung des städtebaulichen Sanierungsgebietes
Die Stadt Scheinfeld hat das bestehende Sanierungsgebiet „Altstadt“ um den Siedlungsbereich „Nördlich der Altstadt“ erweitert.
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept - ISEK
Grundlage zur Aufnahme des Bund-Länder-Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ist die Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK).